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STEINMETZMEISTER
DETLEF KLEINEIDAM


Weitere Informationen zur novellierten BIV-Richtlinie "Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen" finden Sie unter
www.grabmalrichtlinie.de

Es gibt viele gemeinsame Ziele, die eine besondere Partnerschaft zwischen dem Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV) und den kirchlichen und kommunalen Friedhofsverwaltungen rechtfertigen. Ihnen allen gemein ist es, für die Nutzungsberechtigten bedürfnisgerechte Rahmenbedingungen und einen attraktiven Friedhof zu schaffen.



Sicherheit

Zu den gemeinsamen Zielen gehört in erster Linie ein sicherer Friedhof. Seit Jahrzehnten gibt der BIV eine Richtlinie („Richtlinie zur Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“) zum fach- und handwerksgerechten Versetzen von Grabmalen heraus. In ihr sind auch Vorgaben für die Standsicherheitsprüfung enthalten, die auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht jährlich durchgeführt werden muss.

Seit 2020 gilt die novellierten BIV-Richtlinie “Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“. Weitere detaillierte Information und friedhofsrechtliche Hintergründe sind unter www.grabmalrichtlinie.de zu finden.


Neue Wege auf dem Friedhof

2016/2017 fand erstmalig der bundesweite Wettbewerb "Neue Wege auf dem Friedhof!" statt. Eine Kurzpräsentation aller 29 Wettbewerbsbeiträge finden Sie hier. Viele Ideen und schon umgesetzte kreative Projekte wurden eingereicht und lohnen einen Einblick. 





Grabmale aus fairen Arbeitsbedingungen auf deutschen Friedhöfen - 
Positionen des Steinmetzhandwerks





Gebührenerhöhungen auf den Friedhöfen müssen wohl überlegt sein -  
Positionspapier des Bundesverbandes Deutscher Steinmetze





Urnenwälder sind keine Lösung - unsere Friedhöfe bieten Bäume, Natur und Infrastruktur
Der Bundesverband Deutscher Steinmetze nimmt Stellung zur Errichtung von Urnenwäldern.





Moderne Grabstättengestaltung des Steinmetzhandwerks - pflegefrei für die Hinterbliebenen, würdevoll und ansprechend. Ideen für jeden Friedhof gibt es hier.











EU-Dienstleistungsrichtlinie
Der BIV hat sich intensiv mit den rechtlichen Anforderungen, die sich aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie ergeben, befasst und die kommunalen Spitzenverbände hierzu beraten. Als Ergebnis hat sich herausgestellt, dass die Friedhofsverwaltungen sehr wohl das Recht haben, ihre Zulassungsvoraussetzungen an einen Fachkundenachweis, der sich an der entsprechenden Berufsausbildung der Gewerke orientiert, zu binden. Dies gewährleistet die höchste Sicherheit für die Friedhöfe, da so nur Fachbetriebe zugelassen werden können.



Die kommunalen Spitzenverbände (z.B. der Deutsche Städtetag) gestalten Mustervorlagen für Friedhofssatzungen, welche von den Kommunen als Entwurfsgrundlage verwendet werden können. 



Alternative Grabstättenkonzepte
Der Bundesverband Deutscher Steinmetze ist mit dem Wandel in der Gesellschaft und seinen sichtbaren Auswirkungen in der Bestattungskultur intensiv befasst. Er hat gemeinsam mit der Firma Straßacker bedarfsorientierte Lösungen gefunden, die einen wirtschaftlich erfolgreichen Friedhof mit den Bedürfnissen der Nutzungsberechtigten verbindet.



Weitere Informationen
In den letzten Jahrzehnten gab es viele Versuche, den Friedhof nutzerorientiert zu gestalten. Viele Lösungen haben sich aber als problematisch herausgestellt.

Der BIV hat sehr umfangreiche Berichte über diese Schwierigkeiten zusammengestellt aber auch neue Lösungsansätze entwickelt, die wir auf Anforderung gerne verschicken.



Beratung

Weitere Informationen und Fachauskünfte sind über die Informationsstellen des BIV zu erhalten. Wenden Sie sich gerne an uns: info@biv-steinmetz.de



Weitere Informationen zu Friedhofskonzepten, Grabmalbeispielen, Grabstättenvorsorge und Versicherungen finden Sie unter
www.steinmetz-grabmal.de



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DETLEF KLEINEIDAM

Mühlenweg 1
68549 Ilvesheim

Tel: 06 21 / 49 49 828
Fax: 06 21 / 49 639 537
info@kleineidam-steinmetz.de